Kosten

Als Privatpraxis kann ich

  • Privatversicherten
  • Beihilfeberechtigten
  • Selbstzahlenden

einen Termin für ein Erstgespräch anbieten.

Die meisten privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen die probatorischen Sitzungen, ohne dass zuvor ein Antrag gestellt werden muss. Da jedoch die Leistungsbedingungen von den individuellen Versicherungsverträgen abhängig und nicht einheitlich geregelt sind, ist es in jedem Fall ratsam, sich dort frühzeitig, am besten vor dem ersten Termin in meiner Praxis, darüber bei der Versicherung zu informieren und ggf. notwendige Antragsformulare für eine Psychotherapie anzufordern.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

Gerne biete ich auch gesetzlich Versicherten Erstgespräche an. Als Privatpraxis habe ich keinen Behandlungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen und kann die psychotherapeutischen Leistungen nicht direkt abrechnen. Es gibt jedoch die Möglichkeit der Kostenerstattung, wenn Sie für Ihr Kind nicht zeitnah einen Termin bei einem Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung bekommen und Sie nachweisen können, dass dringender Therapiebedarf in einem Richtlinienverfahren besteht. Am besten erkundigen Sie sich zunächst bei der Krankenkasse, ob Kostenerstattung und falls ja, unter welchen Voraussetzungen genehmigt wird oder ob die Krankenkasse Ihnen andernfalls helfen kann, einen freien Platz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu finden. Auch die Terminservicestelle kann Ihnen diesbezüglich weiterhelfen: https://www.kv-rlp.de/patienten/terminservicestelle/